Karnevals-Disco am 21.02.2020 |
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Wie schon seit vielen Jahren führen wir am Karnevalsfreitag unsere große Disco-Party durch.
Damit die Veranstaltung reibungslos über die "Bühne" gebracht werden kann, müssen einige Punkte beachtet und eingehalten werden:
- Beginn und Einlass ab 18.00 Uhr
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vor und während der Veranstaltung Ticket-, Ausweis-, Körper- und Taschenkontrollen durchzuführen. Solange der Besucher keine angemessene Kontrolle zulässt, darf das Sicherheitspersonal davon ausgehen, dass er gegen ein Zugangsverbot verstößt und aus diesem Grunde den Eintritt/Aufenthalt verweigern. Wird ein Zuschauer aus den oben aufgeführten Gründen nicht eingelassen oder der Veranstaltung verwiesen, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
- Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Veranstaltung um 22.00 Uhr und unter 18 Jahren um 24.00 Uhr verlassen. Ausnahmen:
- In Begleitung eines Elternteils (muss während des gesamten Aufendhalts des Jugendlichen anwesend sein)
- Übertragung der Aufsichtpflicht gemäß Vordruck (Download rechts)
- KEIN ZUTRITT mit Getränken oder Lebensmitteln, Waffen, Drogen, pyro- technischen Gegenständen und waffenähnlichen Gegenständen (insbesondere Sprengstoffen, Feuerwaffen, Messer, Reizgas-Sprays, Deo-Sprays, Haar-Sprays etc.) oder Gegenständen, die die Sicherheit der anderen Gäste, der Räumlichkeiten oder des Personals bedrohen können. Gefährliche Gegenstände werden bei Entdecken an der Eingangskontrolle konfisziert und entsorgt. Ein Anspruch auf Ersatz besteht nicht.
- KEIN ZUTRITT für Betrunkene, unter Drogen stehende Personen, Streitsüchtige und Personen, die sich nicht ausweisen können. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht nicht.
- Es wird empfohlen die Garderobe im Foyer zu benutzen (Kosten 1,50 €). Gegen 22.00 und 24.00 Uhr wird es aufgrund des hohen Andrangs zu Verzögerungen bei der Rückgabe kommen.
- Den Anweisungen des Aufsichts- und Sicherheitspersonal ist zwingend Folge zu leisten
- Dem Veranstalter übertragene Hausrecht erstreckt sich auf das gesamte Schulgelände
Stand: 07.01.2020 Änderungen vorbehalten!